Unter den Weinfehlern dieser Welt ist der Lichtgeschmack bei Konsumentinnen und Konsumenten am wenigstens bekannt. Dabei tritt er neben dem Korkton am häufigsten auf. Aber wie entsteht dieser Weinfehler überhaupt? Und muss man als Weinhändlerin oder Weinhändler die Flasche tatsächlich ersetzen?
Selbst wenn sich Konsumentinnen und Konsumenten bereits sehr gut mit Wein auskennen, kann es schnell vorkommen, dass Lichtgeschmack mit dem legendären Korkton verwechselt wird. Dabei sind die Unterschiede für die Nase deutlich erkennbar. Während ein mit TCA kontaminierter Wein eher nach muffigem Keller oder fauliger Pappe riecht, sinkt ein Wein mit Lichtgeschmack wie ein sehr strenger Käse - oder nach muffigem oder gar fauligem Abflussrohr. In abgeschwächter Form müffelt er nur nach arg abgestandenem Wasser. Mal ganz davon abgesehen, dass TCA im Laufe der Weinproduktion entsteht. Der Lichtgeschmack entwickelt sich aber erst später. Und man hat es als weinliebender Mensch oft selbst in der Hand, ihn zu vermeiden.
Denn Lichtgeschmack entsteht durch eine zu intensive und zu lange UV-Einstrahlung. Diese UV-Einstrahlung löst eine chemische Reaktion aus, durch die ein Wein Schwefelverbindungen wie Dimethylsulfid, Dimethyldisulfid oder Methzanthiol entwickelt. Genau das führt dann eben zu diesem unangenehmen Geruch. Das Entstehen von Lichtgeschmack geht übrigens schneller als man denkt. Bei einem Stillwein reichen schon fünf Tage mit direkter Lichteinstrahlung, um diesen Weinfehler auszulösen. Bei Weinen in weißen Glasflaschen geht es meist noch schneller. Und Schaumweine können bereits nach einem Tag dauerhaft durch UV-Licht geschädigt werden. Nicht ohne Grund ist deswegen zum Beispiel der Cristal von Louis Rüderer it einer zusätzlichen UV-Schutzfolie umwickelt, die inzwischen schon fast so etwas wie ein Markenzeichen geworden ist.
UV-Filter schützen vor Lichtgeschmack
Genau solche UV-Schutzfolien - nur eben in der transparenten Version - kommen aus diesem Grund ja auch für die Schaufenster von Weinfachhandlungen zum Einsatz.
Damit die Schauware nicht direkt nach ein paar Jahren über den Jordan geht und man sie im Zweifelsfall noch verkaufen kann. Sollten Sie eine Weinhandlung haben und sich nicht sicher sein, ob Ihre Schaufenster mit einer UV-Schutzfolie ausgestattet sind, dann sichern Sie sich am besten bei Ihrem Vermieter ab, um unnötigen Lichtgeschmack zu vermeiden.
Die Crux mit dem Lichtgeschmack ist ja, dass er auch durch die UV-Wirkung von künstlichem Licht entstehen kann. Was dann also die Leuchtmittel im Laden selbst betrifft. Einerseits soll Wein so wenig Licht wie möglich ausgesetzt werden. Andererseits benötigt man klug platzierte Lichtquellen, um Produkte gekonnt in Szene zu setzen. Mal ganz davon abgesehen, dass die Kundschaft ja auch bitte schön die Etiketten der Weinflaschen lesen können sollen. Am besten statten Sie deswegen auch Ihre Ladenbeleuchtung mit UV-Filtern aus. Oder aber Sie installieren direkt Neolux-LEDs. Denn diese geben so gut wie kein UV-Licht ab. Solche Leuchtmittel sind dann auch erste Wahl, wenn man repräsentative Humidore mit Glaswänden in seinem Laden oder Lokal hat.